Besonders bei größeren Sanierungsprojekten gilt die Sanierungspflicht zu beachten. Im GEG § 48 steht beispielsweise, dass bei der Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils auch energetische Sanierungsmassnahmen vorgenommen werden müssen.
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Beim Thema energetische Sanierung gibt es ganz unterschiedliche Sanierungsmassnahmen, die umgesetzt werden können, um in Zukunft hohe Energiekosten zu vermeiden. Durch die Optimierung baulicher Elemente wie Dach, Fassade, Fenster oder Heizungsanlagen wird der Energiebedarf des Gebäudes minimiert, der CO2 Ausstoß verringert und die Betriebskosten langfristig gesenkt. Damit trägt eine energetische Sanierung nicht nur zur Umweltentlastung bei, sondern steigert gleichzeitig den Wohnkomfort und den Immobilienwert.
Wir geben Ihnen gerne einen Einblick, welche Massnahmen für Ihr Sanierungsprojekt möglich sind und stellen Ihnen das mögliche Einsparpotenzial vom Keller bis zum Dach vor.
Dämmung: Über 30% Energie mit Dachdämmung, Fassadendämmung einsparen!
Eine gute Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern kann den Wärmeverlust reduzieren und somit Heizkosten einsparen.
Heizungsaustausch: Einsparpotenzial von bis zu 20 %!
Der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine effizientere Variante wie z.B. eine Wärmepumpe oder eine Brennwerttherme kann zu erheblichen Einsparungen führen.
Erneuerung alter Fenster und Aussentüren: Sparen Sie mehr als 5 %!
Durch alte Fenster und Türen geht viel Energie verloren, so dass sich der Austausch enorm lohnt.
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Nochmals 10 % einsparen!
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sorgt für frische Luft im Haus und minimiert den Energieverlust durch Lüftungsöffnungen.
Einsatz erneuerbarer Energien: Gewinnen Sie Energie!
Die Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur Stromerzeugung kann die Energiekosten senken.
Nutzen Sie gemeinsam mit uns Fördermittel: Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmassnahmen bieten.
Es ist wichtig, vor einer energetischen Sanierung eine umfassende Beratung durch einen Energieberater in Anspruch zu nehmen, um das Einsparpotenzial optimal auszuschöpfen und die Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse des Gebäudes abzustimmen.
Besonders bei größeren Sanierungsprojekten gilt die Sanierungspflicht zu beachten. Im GEG § 48 steht beispielsweise, dass bei der Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils auch energetische Sanierungsmassnahmen vorgenommen werden müssen.
Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten und ist von Sanierungsprojekt zu Sanierungsprojekt unterschiedlich.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem Projekt. Welche Sanierungsmassnahme am günstigsten ist, hängt auch hier vom jeweiligen Haus ab.